In bestimmten Bereichen ist aus Gründen der Verkehrssicherheit oder des Lärmschutzes unabhängig von der Verkehrsbelastung eine zulässige Höchstgeschwindigkeit angeordnet. In den Anlagensteckbriefen der jeweiligen Streckenbeeinflussungsanlagen sind die örtlichen Regelungen beschrieben.
Es geht um die Harmonisierung des Verkehrsflusses durch die Verringerung der Geschwindigkeitsunterschiede aller Fahrzeuge. Für eine optimale Nutzung des Straßenraums mit einem hohen Durchsatz an Fahrzeugen ist beispielsweise eine Geschwindigkeitsharmonisierung mit 100 km/h oder 80 km/h sinnvoll - aber nur dann, wenn von den Verkehrsteilnehmern auch gemäß der Anzeigen gefahren wird. Damit kann die Entstehung eines Staus verhindert oder verzögert werden. Die Ursache der präventiven Schaltung ist für den einzelnen Fahrer jedoch eventuell nicht ersichtlich.
Die Geschwindigkeitsbeschränkungen sind immer fahrstreifenbezogen, d. h. sie gelten für den Fahrstreifen, über dem das Wechselverkehrszeichen mit der angezeigten zulässigen Höchstgeschwindigkeit angebracht ist.
Zu einer fahrstreifenbezogen unterschiedlichen Geschwindigkeitsanzeige kommt es nur in Einzelfällen. Genannt sei beispielsweise auf der A8 von Leonberg kommend die zweistreifige Ausfahrt am Autobahnkreuz Stuttgart in Richtung Singen. Bei Rückstausituationen in der Ausfahrt geht die Anlagensteuerung dort gegebenenfalls auf 60 km/h, mit der Folge, dass die drei durchgehenden Fahrstreifen in Richtung München auf 80 km/h gesenkt werden, um die Geschwindigkeitsdifferenz auf 20 km/h zu begrenzen - diese Regel ist auf der gesamten Strecke hinterlegt. Hintergrund dafür sind Verkehrssicherheitsüberlegungen der Polizei, Verkehrsbehörde und Straßenbauverwaltung.
Die Kombination von Verkehrszeichen, insbesondere von Lkw-Überholverbot mit Gefahrenzeichen, wurde bei der Streckenbeeinflussungsanlage auf der A81 erstmals vorgenommen. Im Blick auf den Verkehrsablauf hat sich dies bewährt.
Bei der Streckenbeeinflussungsanlage auf der A8 wird diese Maßnahme wegen spezieller Streckencharakteristika (u. a. temporäre Seitenstreifenfreigabe) nur eingeschränkt zum Einsatz kommen.
Bei einer Warnung vor Glätte wird derzeit in Abstimmung mit der Polizei und der Verkehrsbehörde keine maximal zulässige Geschwindigkeit angezeigt. In diesen Fällen muss der Verkehrsteilnehmer gemäß der Straßenverkehrsordnung seine Fahrweise den herrschenden Witterungs- und Verkehrsverhältnissen anpassen.
Die Glätteschaltung wird nur manuell geschaltet, wenn vor Ort durch die Polizei oder die Autobahnmeisterei entsprechende Straßenverhältnisse festgestellt werden. Der Übergang von der automatischen Steuerung zur manuellen Glätteschaltung muss abgestimmt erfolgen.
Im Bereich der Streckenbeeinflussungsanlage auf der A8 wurden im Blick auf die Erhöhung der Verkehrssicherheit durch die Polizei an drei Stellen Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen installiert, die mit der Geschwindigkeitsanzeige der SBA verbunden sind. Dort wird von vielen Verkehrsteilnehmern, teilweise sogar heftig, abgebremst und dadurch der Verkehrsfluss erheblich gestört, was neben einem erhöhten Unfallrisiko auch zum Stau führen kann. Viel besser wäre es, sich generell an die vorgegebenen Geschwindigkeitsgebote der Anlage zu halten. Allein hierdurch kann die Wirksamkeit der gesamten Anlage letztlich im Interesse aller Verkehrsteilnehmer nachhaltig unterstützt werden.
Vor einer Arbeitsstelle oder einer Gefahrenstelle, wie z. B. einem Stauende oder einer Unfallstelle, wird regelmäßig ein sogenannter Geschwindigkeitstrichter geschaltet. Dabei wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit vom einen auf den folgenden Anzeigequerschnitt normalerweise um jeweils 20 km/h abgesenkt, z. B. in der Reihenfolge 100 km/h - 80 km/h - 60 km/h; bei Baustellen wird abhängig von ihrer räumlichen Lage und den Anzeigemöglichkeiten eine Komprimierung des Geschwindigkeitstrichters angestrebt. Damit soll eine langsame und gesicherte Annäherung des Verkehrs an die Gefahrensituation erreicht werden. Da die Anzeigequerschnitte in der Regel in einem Abstand von zwei Kilometern stehen, kann die Ursache der Schaltung im Einzelfall erst nach ein bis zwei Minuten Fahrt in Sicht kommen.
Bei der Anlage auf der A8 wird in Fahrtrichtung München der Seitenstreifen ausschließlich aufgrund verkehrlicher Kriterien freigegeben: Sobald eine bestimmte Verkehrsstärke oder eine bestimmte Belegung in Kombination mit der ermittelten Geschwindigkeit erreicht wird, wird vom System eine Freigabe des Seitenstreifens vorgeschlagen. In Fahrtrichtung Karlsruhe wird über die verkehrlichen Kriterien hinaus der Seitenstreifen von Montags bis Freitags zu festen Zeiten freigegeben. Eine Übersicht der Zeiten ist im Anlagensteckbrief zur TSF A8 hinterlegt. Die Freigabe erfolgt natürlich in allen Fällen nur, wenn vorher per Videobeobachtung die Hindernisfreiheit des Seitenstreifens festgestellt wurde.
Außerhalb der Freigabezeiten wird die Sperrung des Seitenstreifens durch ein rotes „X“ über dem Seitenstreifen angezeigt. Die Benutzung des Seitenstreifens ist dann gemäß der Straßenverkehrsordnung - wie auf allen anderen Autobahnen - verboten.
Sobald die Nutzung eines Seitenstreifens zum Befahren freigegeben wird, darf auf allen Fahrstreifen dieser Richtung maximal 100 km/h gefahren werden.
Durch Videobeobachtung wird der Seitenstreifen auf Hindernisse - seien es Gegenstände oder Pannenfahrzeuge - untersucht. Dieser Vorgang nimmt je nach Sichtbedingungen mindestens 10 Minuten in Anspruch. Wird ein Hindernis festgestellt, kann der Seitenstreifen nicht zum Befahren freigegeben werden. In diesem Fall wird die zuständige Autobahnmeisterei bzw. die Autobahnpolizei verständigt, um möglichst schnell das Hindernis zu beseitigen. Ebenso wird bei einem Lkw, der in einer Nothaltebucht parkt, der Seitenstreifen nicht freigegeben. Dank der Unterstützung der Polizei, die in diesen Fällen benachrichtigt wird und im Rahmen ihrer Möglichkeiten mit einer Streife vor Ort die Lkw-Fahrer auf den Verstoß anspricht, kann in der Regel zügig die Inbetriebnahme eingeleitet werden.
Am Beginn der Einfahrrampe weist ein Hinweisschild „Achtung Ampel“ (Verkehrszeichen 131) mit Blinklicht auf den Betrieb der ZRA hin. Unterhalb der Ampel zeigt ein dynamisches Zusatzschild an, wie viele Fahrzeuge bei Grün über die Ampel fahren können. Nachdem die angegebene Anzahl über die Haltlinie gefahren ist, springt die Ampel wieder auf Rot (d. h. bei zwei langsamen Fahrzeugen ist es länger Grün, als bei zwei schnellen Fahrzeugen, bei nur einem Fahrzeug wird nach einer maximalen Grünzeit geschaltet). Durch die ZRA werden die Einfahrmanöver erheblich vereinfacht, weil Fahrzeuglücken besser genutzt werden können.
Eine Filmsequenz zum Betrieb einer ZRA finden Sie im Bereich „Zuflussregelung“.
Nein, denn die Hauptursache für Staus ist die Überlastung der Straße. Insbesondere am Morgen entsteht - in einem durch die ZRA nicht beeinflussten Bereich - Stau. Allerdings kann die Anlage zusätzliche Stauwellen vermeiden und dazu beitragen, den Stau hinauszuzögern und ihn früher aufzulösen.
Nein, denn die Ampel ist immer nur für eine kurze Zeit Rot. Die Zufahrt auf die B27 soll weder ganz verhindert, noch reduziert, sondern verstetigt werden. Die zusätzlichen Wartezeiten auf der Rampe werden sich maximal im Bereich von rund 40 Sekunden bewegen.
Nein, denn die vorhandenen Rückstauschleifen überwachen dies. Sollten sich die Fahrzeuge zu nah an der Kreuzung stauen, wird die Ampel der ZRA auf „Dauer-Grün“ geschaltet, so dass das Rückstauende von der Kreuzung wegrückt. Gleichzeitig erlischt in der Zusatzanzeige unterhalb der Ampel die Anzahl der Fahrzeuge bei Grün. Die Anlage schaltet erst wieder auf Rot, sobald der Rückstau au der Rampe abgebaut ist.
Die eventuell entstehende Stausituation auf der Hauptfahrbahn wird in diesem Fall in Kauf genommen.
Aus einer Untersuchungen für die B27 ergibt sich in keinem Fall ein Vorteil durch eine andere Strecke. Eine Verlagerung des Verkehrs wurde auf den bisher in Deutschland installierten ZRA nicht beobachtet.
Durch die Ampel ändert nichts an der Regel, dass die Fahrzeuge auf der Hauptfahrbahn Vorfahrt haben. Sie erleichtert lediglich das Einfädeln, indem die Fahrzeuglücken der Hauptfahrbahn für die begrenzte Zahl an einfahrenden Fahrzeugen in der Grünphase besser genutzt, oder durch den Verkehr auf der Hauptfahrbahn geschaffen werden.
Ja, da die Beschleunigungsstreifen über eine ausreichende Länge verfügen, auf denen Lkw und schwach motorisierte Pkw beschleunigen können.
In der Regel nicht. Es hat sich gezeigt, dass die ZRA auch beim Verkehrsstau auf der B27, bei dem sich der Verkehr in Stauwellen (stop-and-go) bewegt, einen positiven Beitrag liefern. Insbesondere wenn der Verkehr wieder ins Rollen kommt, bewirken die Zuflussregelungsanlagen, dass ein einfahrender Fahrzeugpulk keine zusätzliche Störung auslösen kann.
Bei massiven Staus, d. h. Vorliegen definierter Verkehrsparameter, wird die Anlage jedoch abgeschaltet.