Die Seitenstreifenfreigabe erfolgt durch die Straßenverkehrszentrale Baden-Württemberg. Die Nutzung des Seitenstreifens richtet sich nach zeitlichen und verkehrlichen Kriterien. Aus Verkehrssicherheitsgründen gilt für alle Fahrspuren während der Freigabe des Seitenstreifens eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von maximal 100 km/h. Ein Lkw-Überholverbot kann bei Bedarf zusätzlich geschaltet werden.
Anzeigen bei Freigabe des Seitenstreifens
Über dem Seitenstreifen wird im Wechselverkehrszeichen die zulässige Höchstgeschwindigkeit angezeigt. Der grüne, nach unten gerichtete Pfeil bedeutet, dass der Verkehr auf dem Seitenstreifen frei gegeben ist. Links und rechts der Fahrbahn wird die Anzahl der Fahrstreifen, die befahren werden können, auf sogenannten Fahrstreifentafeln angezeigt.
Rechtzeitig vor dem Ende des befahrbaren Seitenstreifens erfolgt die nebenstehende Anzeige. Der Seitenstreifen ist jetzt zu räumen. Der Verkehrsteilnehmer muss sich wieder auf die durchgehenden Fahrstreifen einordnen.
Anzeigen bei Sperrung des Seitenstreifens
Wird der Seitenstreifen gesperrt, erlischt im Wechselverkehrszeichen über dem Seitenstreifen sowohl die zulässige Höchstgeschwindigkeit, als auch der grüne Pfeil. Rote, gekreuzte Schrägbalken ordnen an, dass der Seitenstreifen nicht mehr befahren werden darf. Im linken und rechten Wechselverkehrszeichen wird der rechte Pfeil in roter Farbe diagonal durchgestrichen.